Liebe Schachfreunde,
ab dem 4.03.2022 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für NRW.
Für die Teilnahme von Erwachsenen am Training (freitags) gilt die 3G Regel (geimpft oder genesen oder getestet).
Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegen-den PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Nähere Einzelheiten findet Ihr in der folgenden PDF-Datei: